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AMS Angebot

TQAusbildung – Zukunft
in Eisenstadt

Kurze Beschreibung
Zur Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben kann in einem Ausbildungsvertrag die Festlegung einer Teilqualifikation durch Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes, allenfalls unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus Berufsbildern weiterer Lehrberufe, vereinbart werden. In der Vereinbarung sind jedenfalls die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse und die Dauer der Ausbildung festzulegen.
Die Dauer dieser Ausbildung kann zwischen einem und drei Jahren betragen. Ein Ausbildungsvertrag über eine Teilqualifizierung hat Fertigkeiten und Kenntnisse zu umfassen, die im Wirtschaftsleben verwertbar sind. (§ 8b Abs. 2 BAG; § 11b BAG).
Abschlussprüfung: BAG (§ 8b Abs.10) Ausbildungsinhalte des Lehrberufes, der Persönlichkeitsbildung und des lebenspraktischen Unterrichts sowie Berufsschulvorbereitung werden durch ein multiprofessionelles Trainer:innen-Team vermittelt. Förder- und Unterstützungsmaßnahmen erfolgen individuell und bedarfsorientiert in verschiedenen Settings (gruppenübergreifend, Gruppentraining, Einzelcoaching). Mit jedem/jeder Teilnehmer: in wird zu Beginn der Ausbildung sowohl ein Berufsclearing als auch eine sozialpädagogische Abklärung durchgeführt.
Im Fokus steht der individuelle Karriereplan, schrittweise werden berufseinschlägige Qualifikationen erworben, Vermittlungshindernisse abgebaut und fachliche und soziale Kompetenzen geschult. Zur Gleichstellungsförderung werden gezielte Maßnahmen gesetzt, um Bewusstsein zu schaffen, allfällige sozialisierungsbedingte Defizite zu beseitigen und Chancengleichheit herbeizuführen.

Zielgruppe
Personen, von denen aufgrund des Ergebnisses einer vom AMS oder Sozialministeriumsservice beauftragten Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungsmaßnahme angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen, der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß § 1 BAG nicht möglich ist und wenn auf Basis dieses Ergebnisses auch das AMS eine Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang befürwortet. Stellt sich bei der Festlegung der Ausbildungsinhalte gem. § 8b/8 oder durch einen sonstigen Umstand zu Beginn des Lehrganges heraus, dass die Person doch für einen regulären überbetrieblichen Lehrgang geeignet sein müsste, so ist ein Wechsel auf Anraten der Berufsausbildungsassistenz vorzunehmen oder

  • Personen, die eine betriebliche ÜBV abgebrochen haben
  • Die Zuweisung in die Ausbildungsmaßnahme erfolgt ausschließlich durch das AMS
  • Teilnehmer:innenkapazität/Trainer:innenschlüssel 12:1

Weitere Angaben zum Angebot: Dialog_SÜBA-TQ Produktion DL_ 101 P 762158

Anmeldung:
Anmeldung nur in Absprache mit zuständiger AMS – Berater:in