Lehrlingsförderungszuschuss
Lehrlingsförderungszuschüsse können
- Lehrlingen bzw. Teilnehmern / Teilnehmerinnen an Ausbildungsmaßnahmen gemäß dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung, sowie Teilnehmern / Teilnehmerinnen in Ausbildungsverhältnissen zur Vorbereitung einer Lehre,
- Absolventen / Absolventinnen von berufsbildenden mittleren Schulen und allgemeinbildenden höheren Schulen, die einen Lehrberuf erlernen,
- Personen, die die Schulausbildung in höheren Schulstufen oben genannter Schulen oder berufsbildender höherer Schulen abbrechen und eine Lehrausbildung absolvieren, sofern sie besonders einkommensschwachen Familien entstammen,
gewährt werden.
Der Antragsteller/die Antragstellerin (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder der volljährige Lehrling mit eigenem Haushalt) muss seinen/ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener/bei der Alleinverdienerin darf 3.200,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 5.120,- Euro nicht übersteigen.
Der Antrag auf Lehrlingsförderungszuschuss kann spätestens innerhalb von 12 Monaten
ab Beginn des jeweiligen Lehrjahrs gestellt werden
und zwar
- postalisch beim:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 – Referat Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt - per Fax: 057-600 / 2533
- per e-mail: post.a6-anf(at)bgld.gv.at oder
- per Online-Antrag: Lehrlingsförderungszuschuss.
Bei späterer Einbringung des Antrages werden die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in vierteljährlichen Raten im Nachhinein.
Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.
Kontakt:
Tel: 057/600
Sabine Kremser: DW 2611
Quelle: https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/lehrlingsfoerderungszuschuss/
Wohnkostenförderungszuschuss für Lehrlinge
Wohnkostenzuschüsse können Lehrlingen,
- deren Lehrplatz soweit vom Hauptwohnsitz entfernt ist, dass sie auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen sind, wodurch ihnen zusätzliche Kosten erwachsen,
gewährt werden.
Der Antragsteller/die Antragstellerin (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder der volljährige Lehrling mit eigenem Haushalt) muss seinen/ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener/bei der Alleinverdienerin darf 3.200,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 5.120,- Euro nicht übersteigen.
Der Antrag auf Wohnkostenzuschuss kann spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres gestellt werden,
und zwar
- postalisch beim:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 – Referat Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt - per Fax: 057-600/2533
- per e-mail: post.a6-anf(at)bgld.gv.at oder
- per Online-Antrag: Wohnkostenzuschuss.
Bei späterer Einbringung des Antrages werden die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in vierteljährlichen Raten im Nachhinein.
Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.
Kontakt:
Tel: 057/600
Sabine Kremser: DW 2611
Quelle: https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/wohnkostenzuschuss-fuer-lehrlinge/