AUSBILDUNGSPFLICHT
Zahlen aus dem Burgenland
In Österreich sind alle Jugendliche verpflichtet, bis zu ihrem 18. Geburtstag einer Bildungsmaßnahme oder Ausbildung nachzugehen. Im Rahmen der AusBildung bis 18 kümmern sich die Koordinierungsstellen in den einzelnen Bundesländer um ausgrenzungsgefährdete Jugendliche.
Monitoring AusBildung bis 18
Setzen Jugendliche ihre Ausbildung nach der Schulpflicht nicht fort oder brechen diese ab, werden sie in das Monitoring AusBildung bis 18 (kurz: MAB) eingemeldet. Die Koordinierungsstellen AusBildung bis 18 und das Jugendcoaching begleiten diese Jugendlichen und dokumentieren ihre Arbeit in der MAB. Das MAB-Datasheet bietet einen Überblick über die wichtigsten Zahlen aus der MAB und erscheint einmal pro Jahr.
MAB_Datasheet Burgenland 2024 (PDF)
MAB_Datensheet Österreich gesamt 2024 (PDF)
Barrierefreie Textversion MAB_Datasheet 2024 (PDF)
In diesen sind beispielsweise die Anzahl der Begleitungen von Jugendlichen, die die Ausbildungspflicht verletzt haben sowie Informationen darüber, welche Ausbildungen die Jugendlichen zuvor gemacht haben (Einmeldequellen). Auch die Anzahl der stattgefundenen Kontakte beziehungsweise Kontaktversuche und die Ergebnisse der Begleitung werden dargestellt.