Die AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung.
Dazu trat am 1. August 2016 das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) in Kraft. Dieses betrifft alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.
Durch Bildung oder Ausbildung soll allen Jugendlichen eine Qualifikation ermöglicht werden, welche die Chancen auf eine nachhaltige und umfassende Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben erhöht.
Download: Folder zur Ausbildungspflicht bis 18
Häufig gestellte: Fragen & Antworten zur Ausbildungspflicht
Weitere Informationen zur Ausbildungspflicht: www.ausbildungbis18.at
Welche Ausbildungen & Maßnahmen erfüllen die Ausbildungspflicht?
- Schulbesuch
- Lehrausbildung (reguläre Lehre, Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) oder Teilqualifikation)
- Kursbesuch zur Vorbereitung auf eine Ausbildung oder einen Abschluss
- Teilnahme an einem Projekt, das bei der Berufsorientierung unterstützt und dabei hilft, eine anerkannte Ausbildung oder eine Lehrstelle zu finden
- Teilnahme an Angeboten für Jugendliche mit Behinderungen oder persönlichen Einschränkungen
- sowie weiteren Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen:
Offizielle Liste der anerkannten Angebote & Maßnahmen
Anerkennung anderer Angebote
Andere Angebote können anerkannt werden, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag einbringen. Die Entscheidung fällt das Sozialministeriumservice. Dabei ist wesentlich, ob das Angebot oder die Beschäftigung zur Erlangung eines weiterführenden Bildungs- oder Ausbildungsabschlusses beiträgt oder die Chancen von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kann.
Eine der wesentlichen Aufgaben der Koordinierungsstellen ist die Datenverwaltung und administrative Fallbegleitung ausbildungspflichtiger Jugendlicher im Rahmen der AusBildung bis 18. Dazu wurde im Auftrag des Sozialministeriumservice eine eigene Datenbank entwickelt – das Monitoring AusBildung bis 18 (kurz: MAB).
In diese werden durch ein umfangreiches Meldesystem Jugendliche eingemeldet, die die Ausbildungspflicht verletzen. Die Koordinierungsstelle begleitet diese Jugendlichen und dokumentieren ihre Arbeit in der MAB.
Das MAB-Datasheet
bietet einen Überblick über die wichtigsten Zahlen aus der MAB und erscheint einmal pro Jahr.
In den MAB-Datasheets enthalten sind beispielsweise die Anzahl der Begleitungen von Jugendlichen, die die Ausbildungspflicht verletzt haben (nach Bundesland beziehungsweise Bezirk), sowie Informationen darüber, welche Ausbildungen die Jugendlichen zuvor gemacht haben.
MAB-Datasheet 2025 – Burgenland
MAB-Datasheet 2025 – Österreich
MAB-Datasheet 2025 – Textversion barrierefrei
AUSBILDUNGSPFLICHT für aus der Ukraine vertriebene Jugendliche
Durch eine Änderung des Ausbildungspflichtgetzes gilt ab 1. Juli 2024 auch für aus der Ukraine vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren die Ausbildungspflicht. Dadurch soll die Lücke zwischen Schulpflicht und Arbeitsmarktzugang geschlossen und eine durchgängige Ausbildung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ermöglicht werden. Ziel ist, alle vertriebenen Jugendlichen rasch und adäquat in das österreichische Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren.
Informationsblätter auf deutsch
Infoblatt_allgemein
Infoblatt für junge Ukrainer:innen_Jugendliche
Infoblatt für junge Ukrainer:innen_Eltern
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Bei Fragen zur Ausbildungspflicht können Sie sich telefonisch oder per Mail an die Koordinierungsstelle wenden:
Telefon: 0800 700 118 (kostenlos aus ganz Österreich)
E-Mail: office@kost-burgenland.at


