Die AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung.
Durch Bildung oder Ausbildung soll allen Jugendlichen eine Qualifikation ermöglicht werden, welche die Chancen auf eine nachhaltige und umfassende Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben erhöht.
Dazu trat am 1. August 2016 das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) in Kraft. Dieses betrifft alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.
Alle relevanten Informationen zur Ausbildungspflicht finden Sie unter: www.ausbildungbis18.at
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AUSBILDUNGSPFLICHT für aus der Ukraine vertriebene Jugendliche
Durch eine Änderung des Ausbildungspflichtgetzes gilt ab 1. Juli 2024 auch für aus der Ukraine vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren die Ausbildungspflicht. Dadurch soll die Lücke zwischen Schulpflicht und Arbeitsmarktzugang geschlossen und eine durchgängige Ausbildung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ermöglicht werden. Ziel ist, alle vertriebenen Jugendlichen rasch und adäquat in das österreichische Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren.
Informationsblätter auf deutsch
Infoblatt_allgemein
Infoblatt für junge Ukrainer:innen_Jugendliche
Infoblatt für junge Ukrainer:innen_Eltern
Informationsblätter auf ukrainisch
Infoblatt_allgemein
Infoblatt für junge Ukrainer:innen_Jugendliche
Infoblatt für junge Ukrainer:innen_Eltern
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Bei Fragen zur Ausbildungspflicht beziehungsweise AusBildung bis 18 können Sie sich telefonisch oder per Mail an die Koordinierungsstelle wenden:
Telefon: 0800 700 118 (kostenlos aus ganz Österreich)
E-Mail: info@AusBildungbis18.at