Lehrlingsförderungszuschuss
Förderziele und Fördergegenstand
Die Lehrlingsförderung ist eine Förderung des Landes im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes. Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und entstehende Nachteile auszugleichen sowie die Mobilität der Arbeitnehmer*innen in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen. Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt das Land Burgenland Maßnahmen, durch welche die durch die Arbeitsmarktstruktur und sonstige Ursachen bedingten Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer*innen ausgeglichen oder vermieden werden sollen.
Weitere Details und Informationen dazu finden Sie hier:
Lehrlingsförderungszuschuss Land Burgenland
Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge
Wohnkostenzuschüsse können Lehrlingen,
- deren Lehrplatz soweit vom Hauptwohnsitz entfernt ist, dass sie auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen sind.
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Wohnkostenszuschuss für Lehrlinge
Fahrtkostenzuschuss
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine Förderung des Landes im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes für
- Arbeitnehmer*innen, die täglich unter besonders erschwerten Bedingungen die Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort zurücklegen müssen
- Arbeitnehmer*innen, denen aufgrund besonderer Umstände das Zurücklegen der Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort nicht täglich zugemutet werden kann
- Lehrlinge, die die Wegstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Lehrstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zurücklegen können
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Fahrtkostenzuschuss
Stand: Dezember 2024
Quelle: https://www.burgenland.at/foerderungen/