AUSBILDUNGSPFLICHT
für aus der Ukraine vertriebene Jugendliche
Durch eine Änderung des Ausbildungspflichtgetzes gilt ab 1. Juli 2024 auch für aus der Ukraine vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren die Ausbildungspflicht. Dadurch soll die Lücke zwischen Schulpflicht und Arbeitsmarktzugang geschlossen und eine durchgängige Ausbildung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ermöglicht werden.
Ziel ist, alle vertriebenen Jugendlichen rasch und adäquat in das österreichische Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren.
Informationsblätter auf deutsch
Infoblatt_allgemein
Infoblatt für junge Ukrainer:innen_Jugendliche
Infoblatt für junge Ukrainer:innen_Eltern
Informationsblätter auf ukrainisch
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