Kontrast
Schriftgröße

AUSBILDUNGSPFLICHT
für aus der Ukraine vertriebene Jugendliche

Durch eine Änderung des Ausbildungspflichtgetzes gilt ab 1. Juli 2024 auch für aus der Ukraine vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren die Ausbildungspflicht. Dadurch soll die Lücke zwischen Schulpflicht und Arbeitsmarktzugang geschlossen und eine durchgängige Ausbildung für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ermöglicht werden.

Ziel ist, alle vertriebenen Jugendlichen rasch und adäquat in das österreichische Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren.

Bild mit einer Lupe, Reagenzglas, Bakterium und DNA Strang