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Home 9 Arbeitsfähigkeit bis 25

Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist es ab 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsfeststellung im Kompetenzzentrum Begutachtung („Gesundheitsstraße“) anzuordnen. Damit steht auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit besteht, in Zukunft der Weg zu einer Vormerkung und Betreuung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) sowie Nutzung dessen Angebote frei.

Das Vorhaben „Arbeitsfähigkeit bis 25“ dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung dieser Personengruppe.

Die Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 Burgenland ist die regionale Informations- und Servicestelle für Fragen im Zusammenhang mit der „Arbeitsfähigkeit bis 25“.

Sie dient als erste Anlaufstelle für Anfragen und Beratung bezüglich der „Arbeitsfähigkeit bis 25“. Seit dem 2. Jänner 2024 steht die Serviceline „Arbeitsfähigkeit bis 25“ zur Verfügung. Diese ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0664 451 90 69 erreichbar.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
im Zusammenhang mit der „Arbeitsfähigkeit bis 25“ finden Sie hier: FAQ_Arbeitsfähigkeit bis 25